Allgemeine Bedingungen für die Herstellung und Lieferung von Programmen
und Software für die Automatisierungstechnik
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern
Allgemeines
Kühn Controls SL und der mit ihr verbundenen Unternehmen
bietet die Herstellung und Lieferung von Programmen für den Betrieb
von Atomatisierungsgeräte und Visualisierungssytemme an.
Die nachstehenden Bedingungen gelten nur in Verbindung
mit einem gültigen Angebot von uns.
Der Auftraggeber erstellt eine komplette und präzise
Spezifikation, in der die Funktion und die technischen Daten deutlich festgelegt
sind.
Diese sind unter anderen:
Stromlaufbahn nach DIN 40713, Verknüpfungsplan nach
DIN 40700 Teil 14, Funtionsdiagramm nach DIN 40719 Teil 6, Weg-Zeit-Diagramm
nach DIN 40719 Teil 6, Programmablaufplan nach DIN 66001.
Diese Daten werden in einem Pflichtenheft bzw. Aufgabenbeschreibung dokumentiert.
Dieses Pflichtenheft bzw. Aufgabenbeschreibung ist die
alleinige Grundlage für die Auswahl der Hardware und die Programmierung.
Alle Änderungen und Absprachen bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Abnahme des
Programms sich zu vergewissern, im Besitz der neuesten Unterlagen und Softwareversionen zu sein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die vorgeschriebenen Systemvoraussetzungen und die Lizenzbedingungen für Hardware, Firmware, Betriebssystemen
und sonstige Software des Auftragnehmers und dessen Vorlieferanten zu akzeptieren und einzuhalten.
Programmierung
Für die Programmierung stellt der Auftraggeber uns
alle notwendigen und dazu betreffenden Unterlagen zur Verfügung und
erklärt sich bereit unsere Fragen zu beantworten.
Kühn Controls SL erarbeitet die entsprechenden Unterlagen
und stellt dem Auftraggeber diese zur Zustimmung bereit.
Diese Zustimmung muß schriftlich erfolgen und gilt
als Auftragsfreigabe. Dies bedeutet für uns der Start der Programmierung.
Unsere Leistung umfaßt die Programmierung, Programmtest
am Simulator. Als Arbeitsergebnis erhält der Auftraggeber ein beschriebenes
Datenspeichermedium und Programmausdruck.
Vorzeitige Beendigung des Vorhabens
Sollte sich während der Programmierungsarbeiten
ergeben, daß die Aufgabe aus Sicht eines Partners abgebrochen werden
soll, so werden sich die Partner hiervon unverzüglich in schriftlicher
Form in Kenntnis setzen. Wenn die Arbeiten durch den Auftraggeber während
der Programmierphase beendet werden , trägt der Auftraggeber die in
Abhängigkeit vom Programmierstadium entstandene Kosten.
Hat Kühn Controls SL die Gründe für die
vorzeitige Beendigung allein zu vertreten, werden wir den bis dahin erhaltenen
Programmierkostenbetrag zurückerstatten. Für Folgeschäden
wird keine Haftung übernommen.
Änderungen
Alle Änderungen bedürfen die schriftliche Form
und entsprechende Begründung.
Hardwareänderungen die eine Anpassung in der Software
bzw. in der Programmierung zu Folge haben, gelten auch als Änderung.
Kühn Controls SL stellt die geänderten Unterlagen
dem Auftraggeber zur Zustimmung bereit , und stellt die daraus entstandenen
Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung. Jede Änderung kann eine Terminverschiebung
und Preisanpassung bewirken.
Abnahme
Nach Fertigstellung des Programms erfolgt die Abnahme
durch den Auftraggeber oder von Ihm beauftragter Person in unserem Hause
mit entsprechender Anweisung.
Inbetriebsetzung
Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Auftraggeber. Sollte
eine Inbetriebnahme durch uns notwendig sein, stellen wir dies dem Auftraggeber
nach Aufwand in Rechnung.
Haftung und Mängel
Kühn Controls SL hat Mängel, die bei der Abnahme
festgestellt werden, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich zu beseitigen.
Bei einem erheblichen Mangel, der die Benutzung des Programms
unmöglich macht, wird das Programm nach der Mängelbeseitigung
erneut abgenommen. Unterläßt der Auftraggeber die Abnahme aus
einem anderen Grund als den eines erheblichen Mangels, so gilt das Programm
2 (zwei) Wochen, nachdem wir die Fertigstellung erklärt haben, als
abgenommen.
Nach der Abnahme übernimmt die Kühn Controls SL keine Pflegeverpflichtung.
Der Besteller erkennt an, daß Software naturgemäß
komplex und nicht vollkommen Fehlerfrei ist. Deshalb übernimmt Kühn
Controls SL keine Gewähr dafür, daß die Software fehlerfrei
ist .
Kühn Controls SL übernimmt weiter keine Gewähr dafür,
daß die Software Ihren Anforderungen und Zwecken genügt und
mit anderen von Ihnen ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Sie
sind für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigen
oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
Wir sind jedoch bereit , den Auftraggeber gegen Verrechnung
der jeweils gültigen Stundensätze bei der Fehlerbeseitigung zu
unterstützen.
Entsteht wegen einer nachträglichen Änderung
der Leistungsbeschreibung oder Verfahrensbeschreibung durch den Auftraggeber
oder wegen sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände für
uns ein zusätzlicher Aufwand an Arbeitszeit oder Testzeit, so wird
dieser Aufwand vom Auftraggeber zu den bei uns üblichen Sätzen
vergütet. Gleiches gilt, soweit Mängel der von Kühn Controls
SL zu erbringenden Leistungen durch vom Auftraggeber zu vertretenden Umstände,
insbesondere durch Fehler in den Unterlagen oder Daten, verursacht sind,
die wir vom Auftraggeber erhalten haben.
Bei fehlerhaftes Datenträgermaterial umfaßt
die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener
Daten.
Geheimhaltung
Kühn Controls SL und der Auftraggeber werden alle
gegenseitig überlassenen Unterlagen, Informationen und Daten wie eigene
Betriebsgeheimnisse vertraulich behandeln und sie Dritten nicht zugänglich
machen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen, Informationen
und Daten, die allgemein bekannt sind, die nachweislich unabhängig
erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt werden .
Rechte an Vertragsgegenständen
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger
Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht , die erstellte Software
auf der im Vertrag beschriebenen Hardware unverändert zeitlich unbegrenzt
zu nutzen.
Kühn Controls SL bleibt jedoch zur Mitbenutzung
und zur sonstigen beliebigen Verwendung der Software zugrundeliegenden
Konzeption berechtigt , d. h. wir haben das Recht, wiederverwendbare Software
immer dann einzusetzen, wenn die Informationen der Auftraggeber hierbei
nicht weitergegeben werden.
Jede Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung
und Weitergabe der Software an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Kühn Controls SL.
Vergütung
Wenn zwischen den Parteien nicht anders vereinbart ist, gelten in Deutschland
folgende Verrechnungssätze :
Fahrstunden sind grunsätzlich Arbeistunden. Kilometerpauschale:0,65 EUR/km.
Ing.-Stunden: 100,-- EUR., Arbeisstunden Monteur: 50,-- EUR., Rüststunden
sind Arbeisstunden. Arbeitszeit: Mo.-Fr.- von 8:00 bis 17:00. Alle andere
Arbeitszeiten sind zwischen 25 bis 150% Zuschlagspflichtig.
Nach Aufwand werden Verrechnet: Übernachtung, Flug, Taxi, Mietwagen,
Bus, Staßenbenutzungsgebühren, Telefonate, Fax, Porto, Anmietung
von besonderen Werkzeuge und Maschinen. Wo ein Einzelnachweis nicht möglich
ist, oder unverhältnismäßig Aufwändig darstellt, gelten
die vom Finanzamt anerkannte Pauschbeträge. Alle diese Leistungen sind
rein Netto, ohne Abzug und sofort fällig.
Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die "Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie"
sowie die "Kühn Controls- Zusatzbedingungen".
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein , unwirksam werden oder nicht durchführbar sein, so
wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht
berührt . Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen
Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn Lücken
offenbar werden.
Stand: September 2002. Geändert am 26.09.2002. http://www.kuehn-controls.de.